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Wohnungsvermietung

Nach einer längeren Auslandsreise zurückkehren und die Sicherheit haben, wieder in die eigenen vier Wände ziehen zu können?

Auf was muss geachtet werden, wenn man die Wohnung nur für einen begrenzten Zeitraum vermieten möchte?

Wir haben uns dazu entschieden, unsere Wohnung während der einjährigen Europa-Reise zu vermieten. Einher geht die Sicherheit, nach der Reise direkt eine Wohnmöglichkeit zu haben. Hier möchten wir dir zeigen, wie wir bei diesem Thema vorgegangen sind, welche Erfahrungen wir gemacht haben und worauf zu achten ist, wenn eine Wohnung nur für einen begrenzten Zeitraum vermietet werden soll.

Eine Entscheidung treffen

Am Anfang steht die wichtigste Frage: möchte ich nach der Rückkehr wieder in meine alte Wohnung zurückkehren? Wenn du diese Frage verneinst, ist es denkbar einfach: Mietverhältnis kündigen bzw. das Eigentum langfristig vermieten oder verkaufen, ggf. Möbel und Kartons einlagern und los geht's!

 

Wenn du nach einer gewissen Zeit zurückkehren möchtest, kommt es auf die Umstände an:

Bin ich selbst Mieter der Wohnung, wohne ich in einer WG oder besitze ich Eigentum?

Wenn ich selbst Mieter bin oder in einer WG lebe:

Stimmt der Vermieter zu, ist es am einfachsten, die Wohnung bzw. das Zimmer unterzuvermieten. Hierfür muss dann ein Untermietvertrag zwischen dir und dem Untermieter geschlossen werden.

Wenn ich eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitze:

Besitzt du Eigentum, gibt es nur die Möglichkeit, die Wohnung bzw. das Haus zu vermieten. Dementsprechend wirst du zum Vermieter und suchst eine Mietpartei. Alternativ bleibt nur der Verkauf.

Mietpartei suchen

In unserem Fall haben wir selbst nach einer Mietpartei über die gängigen Portale gesucht, da im Familien- und Freundeskreis kein Interesse vorlag. Fest stand auch: wir werden nach einem Jahr zurückkehren und möchten für diesen Zeitraum vermieten.

Generell gilt: wohnst du nicht in einer Großstadt, sondern auf dem Land, ist die Mietersuche für eine begrenzte Vermietung durchaus schwieriger, als für eine langfristige Vermietung. 

Einige Besichtigungstermine und Kennenlernen später, stimmte die Chemie und das Bauchgefühl. Wir beide haben immer darauf geachtet, dass es uns mit der Mieterauswahl gut geht und wir ein gutes Gefühl bei der ganzen Sache haben.

Worauf zu achten ist

Von Beginn an haben wir uns Hilfe bei einem ortsansässigen Vermieterverein geholt und uns beraten lassen. Das können wir definitiv empfehlen, denn für uns ist es die erste Vermietung und in dem Themenbereich haben wir bisher nur wenig Erfahrung. Weiterhin kann darüber meistens auch ein rechtssicherer Mietvertrag, ein Übergabeprotokoll etc. erhalten werden.

Wenn alles für beide Parteien passt, solltest du zuerst eine Mieterselbstauskunft und eine Schufa-Auskunft verlangen. Passt dann immer noch alles: Mietvertrag vorbereiten, gemeinsam unterschreiben, Wohnung bzw. Haus zum festgelegten Datum übergeben und los geht's!

Wichtig: um einen Mietvertrag über einen begrenzten Zeitraum zu schließen, bedarf es einen triftigen Grund, der schon vor Unterzeichnung vorliegen muss! In unserem Fall ist das die Rückkehr nach unserer Auslandsreise. 

Und dann?

Was in einem Jahr ist, weiß keiner. Feststeht jedoch, dass wir zurückkehren werden. Sollte es notwendig und möglich sein, werden wir den Mietvertrag über eine gewisse Zeit verlängern. Je nach Umstand könnten wir erneut vermieten oder wieder selbst dort wohnen. 

Wir sind gespannt, was das Jahr mit sich bringt und wie es dann weitergeht. Feststeht: wir sind eine Erfahrung reicher!

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